Innenministerium Baden-Württemberg

Thermische Bauphysik in Stuttgart für das Innenministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, Neubau

Musikhochschule & Haus der Geschichte

Thermische Bauphysik in Stuttgart für die Musikhochschule und das Haus der Geschichte
Stuttgart, Neubau

Molly-Schauffele-Sporthalle

Thermische Bauphysik an der Molly-Schauffele-Sporthalle
Stuttgart, Sanierung und Erweiterung

MINI Area Reutlingen

Thermische Bauphysik in Reutlingen an der Mini Area
Reutlingen

SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ

Dem Thema Lärmschutz kommt durch wachsende Ballungsräume sowie einer steigenden Sensibilisierung der Bevölkerung eine immer größere Bedeutung zu. Es gilt Kompromisse zu finden zwischen dem Schutz- und Ruhebedürfnis der Menschen einerseits und wirtschaftlichen Entwicklungen, dem Straßenbau, dem Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen sowie der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten andererseits. 

Wir leisten für Sie:

  • Schalltechnische Untersuchungen in den Bereichen
    • Bebauungspläne
    • Gewerbelärm nach TA Lärm (Schallimmissionsprognosen) - Genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
    • Verkehrslärm nach Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
    • Sportlärm nach Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
    • Freizeitlärm nach der Freizeitlärm-Richtlinie der LAI
    • AVV Baulärm
  • Qualifizierte Durchführung von Berechnungen mittels Simulationssoftware
  • Erstellung von Rasterlärmkarten
  • Schalltechnische Messungen unter Berücksichtigung gültiger Normen und Richtlinien je nach Aufgabenstellung 
    • Schallemissionen (z.B. Kältemaschinen, Baulärm, etc.)
    • Schallimmissionen (z.B. durch Gewerbebetriebe,Verkehrslärm)
  • Ermittlung von Lärmminderungsmaßnahmen
  • Qualifizierte Berichte zur Vorlage bei Genehmigungsbehörden

Unsere Hauptaufgabe ist hierbei die Erstellung von Schallimmissionsprognosen im Zuge der Baugenehmigungsverfahren für Gewerbebetriebe und auch die Erstellung von Lärmgutachten für die Erarbeitung von Bebauungsplänen. Maßgeblich hierfür ist die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die für genehmigungsbedürftige und nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen anzuwenden ist. Als weitere Beurteilungsgrundlagen sind die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die Freizeitlärmrichtlinie und die Verkehrslärmschutzverordnung zu nennen. Im Falle von bestehenden Anlagen oder Betrieben und zur Erfassung von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen führen wir Messungen der Schallimmissionen oder der Schallemissionen durch und entwickeln auf dieser Basis zielführende Konzepte und Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung — sowohl für den Lärmverursacher, als auch für den Lärmbetroffenen. Weiterhin ermitteln wir durch Messungen und Berechnungen die zu erwartende Lärmbelastung in Baugebieten. Auf dieser zuverlässigen Grundlage dimensionieren wir die notwendigen aktiven und passiven Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf:
Standort Stuttgart ☏ 0711 95 48 80 - 0
Standort München ☏ 089 88 94 98 38 - 0
Standort Nürnberg ☏ 0911 43 08 388 - 0

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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