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KfW-55-Förderung für Neubau wird 2022 eingestellt

von GN Bauphysik

 

Die Neubauförderung für das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG wird zum 1.2.2022 eingestellt. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Förderungen gezielt dort eingesetzt werden, wo Treibhausgas-Minderungen (CO2) zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und ein größtmöglicher, sichtbarer Beitrag zu Emissionsminderung geleistet werden kann. Der Fokus der Förderungen soll demnach auf den Gebäudebestand gerichtet werden, bei welchem eine deutlich höhere CO2 Einsparung durch die Sanierungsmaßnahmen erzielt werden kann. Bei den Neubauvorhaben ist auf Grund der im Gebäudeenergiegesetz GEG festgelegten Anforderungen bereits ein niedriger Ausgangswert der Treibhausgas-Emissionen festgelegt. Daher ist die mögliche CO2 Reduzierung durch einen noch höheren Gebäudestandard gering. Generell wird von Seiten der Bundesregierung ausdrücklich auf eine nachhaltige und langfristig verlässliche Förderkulisse im Gebäudebereich gesetzt.

 

Förderkonditionen Wohnungsbau - November 2021 bis 31.01.2022

KfW-55-Förderstufen im Wohnungsbau von November 2021 bis 31.1.2022

Förderkonditionen Nichtwohngebäude - November 2021 bis 31.01.2022

KfW-55-Förderstufen im Neubau für Nichtwohngebäude von November 2021 bis 31.1.2022

 

Im laufenden Jahr 2021 entfielen rund 50 % der zugesagten Fördermittel auf Neubauten. Allein die hiervon geringste Förderstufe (das Effizienzhaus 55 oder Effizienzgebäude 55) stellte etwa ein Drittel der Fördergelder. Um diese Gelder gezielter einzusetzen, entfallen ab dem 01.02.2022 die EH  55 Fördermöglichkeiten, sodass folgende Förderkonditionen im Neubau bestehen bleiben:

 

Förderkonditionen Wohnungsbau ab 01.02.2022

KfW-55-Förderstufen im Neubau für Wohnungsbau ab 1.2.2022

 

Förderkonditionen Nichtwohngebäude ab 01.02.2022

KfW-55-Förderstufen im Neubau für Nichtwohngebäude ab 1.2.2022

 

Achtung: Beachten Sie, dass bei laufenden Projekten der richtige Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Bauherrn abgestimmt wird. Wohnungsbauprojekte mit Eigentumswohnungen, bei denen der Käufer als Antragsteller auf die BEG Förderung Anspruch hat, kann bei Umsetzung des EH 55 den Antrag bis 31.01.2022 stellen. Insofern ein Wohnungsverkauf zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und der Antrag nicht bis Januar 2022 gestellt wurde, ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich.

GN  Bauphysik steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner rund um die technische Begleitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zur Verfügung. In der Übergangszeit bis zum 01.02.2022 bietet es sich ggf. an einzelne Projekte auf Ihre Wirtschaftlichkeit und Umsetzung der Förderungen zu prüfen.

 

Hier finden Sie den Beitrag als PDF.

 

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