Innenministerium Baden-Württemberg

Thermische Bauphysik in Stuttgart für das Innenministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, Neubau

Musikhochschule & Haus der Geschichte

Thermische Bauphysik in Stuttgart für die Musikhochschule und das Haus der Geschichte
Stuttgart, Neubau

Molly-Schauffele-Sporthalle

Thermische Bauphysik an der Molly-Schauffele-Sporthalle
Stuttgart, Sanierung und Erweiterung

MINI Area Reutlingen

Thermische Bauphysik in Reutlingen an der Mini Area
Reutlingen

Radon messen lassen von GN Bauphysik: Sicherheit für Wohnräume und Arbeitsplätze

Um für die verpflichtende oder freiwillige Jahresmessung von Radonkonzentrationen vorbereitet zu sein, eignen sich Kurzzeitmessungen im Voraus: So kann bereits im Vorfeld eine Schätzung der vorliegenden Strahlenbelastungen getroffen werden. Bei GN Bauphysik leisten wir sowohl Kurzzeitmessungen zur Bestimmung der Radonkonzentration als auch Beratungen zum Radonschutz im Neu- und Bestandsbau.

Wie läuft eine Kurzzeitmessung durch GN Bauphysik ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme besprechen wir das weitere Vorgehen.

Dabei vereinbaren wir einen Termin, an welchem unsere Radonfachpersonen die Messgeräte (Detektoren) bei Ihnen aufstellen. Der Messzeitraum ist im Vorfeld mit uns abzustimmen. Anschließend erhalten Sie von uns die Untersuchungsergebnisse.

Die Kurzzeitmessungen führen wir bei GN Bauphysik mit dem RadonEye durch. Dieses Messgerät führt eine zeitauflösende Messung durch, das heißt, dass Sie in den Ergebnissen nachvollziehen können, ob es Einflüsse auf die Radonkonzentration gab.

Mit einer zeitauflösenden Auswertung können Sanierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonwerte unmittelbar aus den Messwerten abgeleitet oder ihre Wirksamkeit geprüft werden. Bei einer Jahresmessung hingegen erhalten Sie eine kumulierte Auswertung, bei welcher die Werte schlicht zusammengerechnet werden und Sie letztlich nur einen Gesamtwert erhalten.

Was ist bei Radonvorsorgegebieten mit Radonmesspflicht zu beachten?

Ist eine Radonmessung Pflicht aufgrund einer Ausweisung als Radonvorsorgegebiet, so müssen Sie explizit eine vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannte Messstelle beauftragen.

Radon messen an Arbeitsplätzen

Für Radonmessungen an Arbeitsstellen ist zwischen allgemeinen und speziellen Arbeitsplätzen zu unterscheiden. Spezielle Arbeitsplätze bezeichnen Arbeitsorte, bei denen es durch die Position des Arbeitsplatzes oder die Art der Tätigkeiten zu einer erhöhten Radonkonzentration kommen kann, wie bei Arbeitsplätzen unter Tage, Radon-Kureinrichtungen oder Wasserversorgungsanlagen. Allgemeine Arbeitsplätze sind alle anderen Arbeitsorte wie Büros, Geschäfte oder Fertigungsanlagen.
An speziellen Arbeitsorten werden die Messorte individuell festgelegt. An allgemeinen Arbeitsorten sollten die Verantwortlichen an allen Arbeitsplätzen im Erdgeschoss sowie im Keller die Radonbelastung messen.

Häufig gestellte Fragen zum Radongas, Radonwerten und zur Messung

Die Belastung durch Radon zu messen ist kein alltägliches Thema. Es ist also vollkommen normal, wenn einige grundsätzliche Fragen aufkommen: Wo ist es Pflicht, Radon messen zu lassen? Kann ich selbst die Radonkonzentration messen? Und warum stellt Radon eigentlich eine Gefährdung der Gesundheit dar? Wir haben Ihnen diese häufig gestellten Fragen beantwortet, damit bei Ihnen keine Unklarheiten bleiben und Sie sich gut informiert fühlen.

Was ist Radon?

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran und Thorium, die in Spuren im Erdreich vorhanden sind. Aus der Bodenluft gelangt das Radon über Undichtheiten im Keller oder undichte Rohrleitungen in die Raumluft, wo es sich in Abhängigkeit der vorhandenen Geologie des Baugrunds und der Bauweise des Gebäudes in gefährlichen Mengen anreichern kann. Wird das Radon eingeatmet, kann es eine Schädigung der Lunge bis hin zu Lungenkrebs hervorrufen (siehe https://www.bmj.com/content/330/7485/223).

Wo besteht eine Radonmesspflicht?

Eine Radonmesspflicht gilt für jeden Arbeitsplatz im Keller- und Erdgeschoss innerhalb von ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten. Festgelegt wurde dies im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) von 2017 und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) von 2018, aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung durch eine hohe Radonkonzentration in der Raumluft.

Für die Arbeitsplätze ist dabei nachzuweisen, dass der Referenzwert der Radonkonzentration von 300 Bq/m³ im Jahresmittelwert unterschritten wird. Im Bereich der Messpflicht dürfen nur vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannte Messstellen die Belastung mit Radon messen.

Kann ich selbst eine Radonmessung durchführen?

Eine komplett eigenständige Messung der Konzentration des Radongases ist nicht möglich.

Müssen Sie im Bereich der Messpflicht Ihre Radonkonzentration nachweisen, dürfen nur vom BfS anerkannte Messstellen agieren. In diesem Fall werden eigene Messwerte, aber auch Radonmessungen nicht anerkannter Messstellen nicht angenommen.

Wenn Sie freiwillig Radon messen möchten, so haben Sie hier mehr Möglichkeiten. Eine freiwillige Messung können Sie zusätzlich zur verpflichtenden vornehmen, in Wohngebäuden in Radonvorsorgegebieten oder aber in jeglichen Gebäuden, die sich nicht in einem ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet befinden. Hier können Sie GN Bauphysik hinzuziehen – für eine aktive oder passive Messung. Bei der passiven Messung werden in den meistgenutzten Räumen Messgeräte platziert, sogenannte Exposimeter. Die Ergebnisse der Radonmessgeräte müssen unter dem Mikroskop in einem Messlabor von Radonfachpersonen ausgewertet werden.

Sie haben bereites Ihre Radonkonzentration gemessen?

Dann können wir Sie bei der Radonsanierung beraten. Anhand eines Ortstermins begutachten wir die vorliegende Bausubstanz vor Ort. So können bereits Rückschlüsse auf mögliche Radoneintrittspfade gezogen werden. Gegebenenfalls sind weitere validierende Messungen der Radonkonzentration erforderlich. Zur Radonsanierung anhand von bereits durchgeführten Messungen können wir keine allgemein gültigen Aussagen treffen sondern möchten Sie für Ihr Bauvorhaben bzw. Bestandsobjekt individuell beraten.

Gibt es eine Pflicht für Maßnahmen zum Senken der Radon-Konzentraion in Privathaushalten?

Bewohner und Hausbesitzer von bereits errichteten Wohngebäuden können freiwillig Maßnahmen ergreifen, um die Radonkonzentration in ihrem Wohnhaus zu senken.

Möchten Sie Radongehalt in einem Privathaushalt messen? In welchen Räumen gemessen wird, legen Sie in Abstimmung mit unseren Radonexperten für Ihr Gebäude fest. Um den normalen Ist-Zustand abzubilden sollte das Lüftungsverhalten und die Nutzung während der Messung nicht verändert werden.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf:
Standort Stuttgart ☏ 0711 95 48 80 - 0
Standort München ☏ 089 88 94 98 38 - 0
Standort Nürnberg ☏ 0911 43 08 388 - 0

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.